Für die Messung der Luftdichtheit von Neubauten bzw. Gebäuden im Bestand, hat sich international das sogenannte Differenzdruck-Messverfahren (auch Blower Door Messung genannt) nach DIN EN 13829 durchgesetzt, wodurch konstruktive Schwachstellen analysiert werden können. Diese Messung ist unumgänglich zur Begutachtung von Bauschäden. Seit der Einführung der EnEV 2001 gehört der Blower-Door-Test auch in Deutschland zum Standard, wenn es um die Ermittlung von Luftdichtigkeit, Leckagen (undichte Stellen), dem wärmetechnischen Verhalten und Luftdurchlässigkeit von Gebäudehüllen geht.

Das Differenzdruck-Messverfahren sollte an jedem Neubau und Umbau durchgeführt werden, um evtl. vorhandene Fehlstellen der Gebäudehülle zu lokalisieren und so die Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen zu kontrollieren.

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) honoriert zudem die Durchführung der Blower-Door-Messung. Werden die Grenzwerte eingehalten, darf ein reduzierter Luftwechsel angesetzt werden. Dadurch verbessert sich das Gebäude in seiner Energiebilanz. Bei Gebäuden mit Lüftungsanlage gehört die Blower-Door-Messung zum Standard, da nur mit Luftdichtheitsnachweis diese Technik im Energiebedarfsnachweis berücksichtigt werden darf. Bei Niedrigenergiehäusern und Passivhäusern ist der Nachweis vorgeschrieben.

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