Seit 2008 ist der Energieausweis bei der Vermietung, dem Verkauf oder dem Bau einer Immobilie Pflicht. Bei öffentlichen Gebäuden über 1.000 m² muss der Energieausweis sogar an einer Stelle, die sofort erkennbar ist, offeriert werden.

Inhalt des Energieausweises:

  • Der Energieausweis gibt Ihnen einen Einblick über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie.
  • Sie erhalten Modernisierungsempfehlungen.
  • Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

Der Energieausweis nach Verbrauch


  • stellt den Energieverbrauchskennwert des Gebäudes dar
  • Der Verbrauch für Heizung und Warmwasser wird für drei Jahre in Folge dargestellt.

Für alle Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben, kann der Eigentümer den Verbrauchsausweis wählen.

Bei der einen Variante des Energieausweises wird der gemessene Energieverbrauch zugrunde gelegt. 

Wenn der Energiebedarf zugrunde gelegt werden muss, ist für den Energieausweis – oder auch Bedarfsausweis – sehr viel mehr Aufwand notwendig.

Der Energieausweis nach Bedarf


  • stellt die energetische Qualität der Gebäudehülle dar
  • stellt den Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser dar
  • stellt zusätzlich bei Nichtwohngebäuden den Endenergiebedarf für Strom dar
  • stellt den Primärenergiebedarf, die „Gesamtenergieeffizienz“ des Gebäudes dar
  • gibt die CO2 Emissionen an
  • Gebäude sind vergleichbar

Für alle Neubauten und umfassenden Sanierungen muss der Bedarfsausweis erstellt werden, außerdem für alle Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die bis Ende 1977 gebaut wurden.