Ein Schritt Richtung Klimaneutralität bis 2035

Die Stadt München hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg dorthin ist das Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude“ (FKG). Dieses Programm zielt darauf ab, die Emissionen von Gebäuden in München zu reduzieren und sie zukunftsfähig zu machen.

Was wird gefördert?

Das FKG fördert eine Vielzahl von Maßnahmen. Dazu gehören:

Die Energieberatung nach FKG-Richtlinie ist Vorraussetzung für das Stellen von Förderanträgen bei Einzelmaßnahmen.

Gefördert wird eine energetische Sanierungsberatung für bestehende Wohngebäude mit dem Ziel ein klimaneutrales Gebäude zu erreichen.
Gebäudeeigentümer*innen wird damit aufgezeigt, wie ihr Wohngebäude durch sinnvoll aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann.

FKG-Richtlinie 4.10.22

Fördersätze

Die Förderung im FKG beträgt 90% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal:
 – 2.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
 – 3.700 € für Wohngebäude von 3 bis 12 Wohneinheiten
 – 5.700 € für Wohngebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten

Zusätzliche Förderung für die Vorstellung des Sanierungsfarplans bei WEGs: bis zu 1000 €

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung während der Umsetzung der Maßnahmen durch einen anerkannten Energieberater ist Voraussetzung für die Förderung.

Baubegleitungen von Einzelmaßnahmen werden mit 20 % der Honorarkosten gefördert, jedoch maximal 1.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 400 € je Wohneinheit bei größeren Gebäuden (maximal 4.000 € je Antrag). Bei Effizienzhäusern („KfW-Standards“) verdoppeln sich die maximalen Fördersätze. Für Passivhäuser liegen die Sätze höher.

  • Fassadendämmung
  • Fenstertausch
  • Türaustausch
  • Dachdämmung
  • Dämmung oberste Geschossdecke
  • Kellerdecke
  • Bodenflächen

ausgeschlossen von der Förderung sind Bauteile aus Tropenholz

Fördersätze

15 % auf alle förderbaren Kosten. Maximal 9.000 € Zuschuss je Wohneinheit
Die Förderung wird zusätzlich zur BAFA-Förderung ausgezahlt.

FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der BAFA (BEG EM) gestellt werden.

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (RLT-Anlagen)
  • Digitale Systeme „Efficiency Smart Home“
  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpen 
  • Hybridheizung mit erneuerbaren Energien
  • Fernwärme
  • Heizungsoptimierung

Fördersätze

15 % auf alle förderbaren Kosten. Maximal 9.000 € Zuschuss je Wohneinheit
Die Förderung wird zusätzlich zur BAFA-Förderung ausgezahlt.

FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der BAFA (BEG EM) gestellt werden.

Gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zum Thema Photovoltaik. Die Beratung soll den
Gebäudeeigentümer*innen die Möglichkeit einer Energieversorgung durch Photovoltaik aufzeigen.

FKG-Richtlinie 4.10.22

Fördersätze

60 % des Beratungshonorars, jedoch maximal
  – 3.000 € für Gebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten
  – 9.000 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten bzw. für Nichtwohngebäude

Eine Photovoltaikberatung ist für die Förderung von PV-Anlagen nicht verpflichtend.

PV-Anlagen werden mit bis zu 30 % der Investitionskosten gefördert. Die Förderung setzt sich auch einer Grundförderung und einer variablen Förderung zusammen.

Die Förderung kann ohne Energieberater beantragt werden.

FKG-Förderung für Bestandssanierungen

 

Fördersatz FKG

Höchstgrenze der

förderfähigen Kosten

je Wohneinheit

EH 40

10 %

120.000€

EH 40 EE

10 %

150.000€

EH 55

10 %

120.000€

EH 55 EE

10 %

150.000€

EH Denkmal

10 %

120.000€

EH Denkmal EE

10 %

150.000€

Die Förderung wird zusätzlich zur KfW-Förderung ausgezahlt.

FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der KfW (BEG WG) gestellt werden.

  • EH40: 240 € je m² Wohnfläche, maximal 24.000 € je Wohneinheit
  • EH40 EE: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit
  • EH40 NH: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit
  • EH40 Plus: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit

Die Förderung wird zusätzlich zur KfW-Förderung ausgezahlt.

FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der KfW (BEG WG) gestellt werden.

  • Passivhaus Premium: 300 € je m² Wohnfläche, maximal 30.000 € je Wohneinheit
  • Passivhaus Plus: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit
  • Passivhaus Classic: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit

Die Förderung ist mit anderen kumulierbar.

EnerPHit im Bestand:

  • Passivhaus Premium: 360 € je m² Wohnfläche, maximal 36.000 € je Wohneinheit
  • Passivhaus Plus: 340 € je m² Wohnfläche, maximal 34.000 € je Wohneinheit
  • Passivhaus Classic: 320 € je m² Wohnfläche, maximal 32.000 € je Wohneinheit
  • EnerPhit Premium: 320 € je m² Wohnfläche, maximal 32.000 € je Wohneinheit
  • EnerPHit Plus: 300 € je m² Wohnfläche, maximal 30.000 € je Wohneinheit
  • EnerPhit Classic: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit

Gefördert wird der Einbau des für die Umsetzung von Mieterstrom bzw. Direktverkauf erforderlichen Zähler- und Sicherheitssystems bei neuinstallierten und bestehenden Anlagen bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden oder baulichen Einrichtungen im Zusammenhang mit diesen Gebäuden.

FKG-Richtlinie 4.10.22

4.000 € je neu eingebautem Wandlerzähler bzw. je zurückgebautem Hausanschluss

0,4 € je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Zu den Investitionskosten zählen der Anschaffungspreis des Geräts und die Kosten für Installation und Befestigung.

FKG-Richtlinie 4.10.22

Gefördert wird der Einsatz von nachwachsenden Baustoffen (regional oder zertifiziert). Dies ist nur in Kombination mit der Einzelmaßnahme „Dämmung der Gebäudehülle“ oder Effizienz- bzw Passivhäusern möglich.

Fördersatz

0,80 € langfristig im Gebäude verbautem nachwachsendem, Kohlenstoff speicherndem Baustoff, maximal jedoch 80.000 € je Gebäude bzw. 100 % der Investitionskosten

Kombination von BEG und FKG

Ein besonderer Vorteil des FKG ist die Möglichkeit, es mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu kombinieren. Dies führt zu sehr guten Förderbedingungen sowohl bei der energetischen Sanierung, beim Neubau als auch beim Umstieg auf erneuerbare Energiequellen.

Änderungen im Jahr 2023

Ab 2023 tritt eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft, die vorsieht, dass auf Neubauten von Nichtwohngebäuden eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden muss. Das FKG wurde entsprechend angepasst und es werden nur noch Photovoltaik-Anlagen gefördert, deren geplanter Flächenbedarf bzw. geplante Leistung von den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht betroffen ist.

Antragstellung und Abwicklung

Die gesamte Abwicklung des Fördervorhabens findet online statt. Von der Antragstellung über die Einreichung des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung der Fördermittel müssen alle Unterlagen in das Förderportal hochgeladen werden. Es gilt das Prinzip: „Antrag vor Auftrag!“ Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor der Auftragsvergabe eingegangen ist.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen für jeden Antragspunkt die erforderlichen Nachweise vollständig eingereicht werden. Hierzu müssen im Förderportal der Verwendungsnachweis angelegt und die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format hochgeladen werden.

Fazit

Das Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude“ ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt München. Es bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, um Gebäude zukunftsfähig zu machen und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern. Mit der Möglichkeit der Online-Antragstellung und Abwicklung bietet das Programm eine benutzerfreundliche und effiziente Möglichkeit, zur Erreichung der Klimaziele beizutragen.

Wir unterstützen Sie persönlich in allen Fragen rund um die Förderung. Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.

Zur Webseite des Münchener Förderprogramms

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