Moderne, energieeffiziente Gebäude werden möglichst luftdicht ausgeführt. Dies betrifft sowohl Neubauten, als auch Sanierungen. In der DIN 1946-6 ist die Planung und der Nachweis von Lüftungskonzepte geregelt. Somit wird das Objekt vor Schäden durch Feuchte (Schimmel) geschützt.

Ein Lüftungskonzept wird verlangt bei:

  • Neubauten
  • Einfamilienhäuser, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird
  • Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden

Im Lüftungskonzept wird in der ersten Stufe zuerst die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme ermittelt. Erst, wenn bei dieser Berechnung die Notwendigkeit festgestellt wird, wird ein komplettes Lüftungskonzept erstellt.

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Hintergrundinformationen

Gebäude müssen nach den aktuellen Vorschriften der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) eine hohe Energieeffizienz aufweisen. Um dies erreichen zu können, gibt es mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist eine möglichst luftdichte Gebäudehülle. Wie Sie Ihr Gebäude im Bezug auf die Luftdichte seiner Hülle untersuchen können, erfahren Sie mit der Durchführung einer Blower-Door-Messung.

Bei der Benutzung eines Gebäudes entstehen Feuchtigkeits- und Schadstoffmengen, die mit Hilfe der richtigen Lüftung nach draußen gelangen sollen. Damit das gelingt müssen die einzenen Räume kontrolliert gelüftet werden.

Die Anforderungen an einen ausreichenden Luftaustausch und die verschiedenen Arten der Lüftung sind in der DIN 1946-6 formuliert. Die Norm fordert den Nachweis für vier Lüftungsstufen, die bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen einen ausreichenden Luftwechsel sicherstellen.

Die 4 Stufen

Lüftung zum Feuchteschutz

Grundlüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer). Diese Stufe muss ständig und ohne Beteiligung der Nutzer sicher gestellt sein.

Reduzierte Lüftung

Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards unter Berücksichtigung durchschnittlicher Schadstoffbelastungen bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein.

Nennlüftung

Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Intensivlüftung

Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen). Auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden. Insbesondere bei der Lüftungsstufe 1 (Lüftung zum Feuchteschutz) muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen fordern, wenn die Luftzufuhr über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle nicht ausreichen, um den Luftaustausch zum Feuchteschutz sicher zu stellen. Bei erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz, den Schallschutz und die Raumluftqualität fordert die DIN immer den Einbau von Lüftungstechnik.

Mit dem genormten Lüftungskonzept wird die ausreichende Lüftung des Gebäudes oder einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus überprüft und, wenn ordnungsgemäß, bestätigt. Ein Lüftungskonzept ist insbesondere für Vermieter und Mieter u. U. von großer rechtlicher Bedeutung. Liegt z. B. ein Schimmelschaden in einer vermieteten Wohnung vor, so stellt sich, wenn kein baulicher Schaden ursächlich ist, stets die Frage nach einer ausreichend stattgefundenen Lüftung der betroffenen Räume.

Liegt ein ordnungsgemäßes Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vor, so ist hiermit bestätigt, dass baulich alle erforderlichen Maßnahmen für eine ausreichende Lüftung getroffen wurden. In diesem Falle kommt nur noch das Nutzerverhalten als Ursache des Schadens in Frage. Liegt ein Lüftungskonzept hingegen nicht vor, wird nach unseren Erfahrungen zunächst die Vermieterseite als Verursacher angesehen.

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Stefan Grunwald-Wiese
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